Svetlana Radman - Praxis für analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Praxis für analytische Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie in Büdingen
SVETLANA RADMAN
Psychologin (M.Sc.)
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Häufige Fragen

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum organisatorischen Ablauf und zur Therapie

 

Wie bekomme ich einen Termin?

  • Ein Termin für ein Erstgespräch kann telefonisch vereinbart werden. Sie erreichen das Sekretariat der Praxis in der Regel Montags, Mittwochs und Freitags zwischen 9 und 12 Uhr. Eine Ãœberweisung wird nicht benötigt. Die Erstgespräche finden nach Vereinbarung vorwiegend  vormittags statt.

 

Ãœbernimmt die Krankenkasse die Kosten?

  • Ja. Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, werden die Kosten der Behandlung sowohl von der gesetzlichen Krankenkasse als auch von der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe übernommen.

 

Bis zu welchem Alter kann eine Behandlung erfolgen?

  • Eine Behandlung bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten kann bis zum vollendeten 21. Lebensjahr begonnen werden. Sie muss nicht aus Altersgründen beendet werden.

 

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

  • Nach dem Erstgespräch finden zunächst bis zu sechs probatorische Stunden statt. Danach kann ein Antrag auf:
    • Kurzzeittherapien bis ca. 24 Stunden plus sechs begleitende Stunden für die Bezugspersonen
    • Langzeittherapien (Höchststundenzahl 150 Stunden plus 35 Stunden begleitende Psychotherapie der Bezugspersonen)
    • Bei einer Analytischen Jugendlichenpsychotherapie geht man im Höchstfall von 150 Stunden für  Kinder und für den Jugendlichen (maximal von 180 Stunden) aus.
    • Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem persönlichen Bedarf. Therapiegespräche finden normalerweise ein- bis zweimal pro Woche statt und dauern 50 Minuten.

 

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeittherapie und Langzeittherapie?

  • Kurzzeittherapien sind oft Kriseninterventionen, bei denen ein eingegrenztes Problem gezielt behandelt wird. Zudem kann eine Kurzzeittherapie dazu dienen, die Indikation für eine Langzeittherapie zu überprüfen.

 

Welche Psychotherapieformen gibt es im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung?

  • Nach den Psychotherapierichtlinien gibt es derzeit drei wissenschaftlich anerkannte und sozialrechtlich zugelassene Behandlungsverfahren.
    Das sind:
    • Die Analytische Psychotherapie
    • Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    • Die Verhaltenstherapie
  • Ich bin in den beiden ersten Verfahren ausgebildet und kassenzugelassen. Der Einfachheit halber können wir bei diesen beiden Verfahren zusammengefasst auch von der Psychodynamischen Psychotherapie sprechen.

 

Was ist eine Ausfallregelung?

Da ich die Zeit für eine Sitzung nur an jeweils eine Patientin/einen Patienten vergebe, entsteht mir ein Honorarausfall, wenn die Sitzung nicht wahrgenommen wird, da ich diese nicht mit der Krankenversicherung abrechnen kann. Daher muss ich eine ausgefallene Sitzung privat in Rechnung stellen, wenn sie nicht rechtzeitig abgesagt wurde. Rechtzeitig heißt, mindestens 24 Werktagsstunden vor der Sitzung.

 

Werden meine Angaben vertraulich behandelt?

  • Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht. In der Therapie besprochene Inhalte werden daher vertraulich behandelt und ein Austausch mit anderen Stellen (z. B. mit der Schule des Kindes) erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.